Neue Verordnung auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes
Das Bundeskabinett hat aufgrund des Vorschlagesvon Bundeswirtschaftsminister Altmeier eine Verordnung beschlossen, in der geregelt ist, dass Unternehmen, die besonders von der Pandemie betroffen sind, über den Strompreis entlastet werden. Normalerweise haben Unternehmen, die viel Strom verbrauchen individuelle Netzentgelte, da aber nun bei einigen Umsatz- und Produktionseinbußen stattfinden, wird es für das Jahr 2020 veränderte, beziehungsweise herabgesenkte Netzentgelte für diese Unternehmen geben, damit diese dadurch nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
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