Offshore-Windenergie – Ausbau soll gefördert werden
Die Bundesregierung möchte ihr Ausbauziel bis 2030 von 15 auf 20 Gigawatt erhöhen, deshalb gibt es nun Änderungen am Windenergie-auf-See-Gesetz. Unter anderem sollen organisatorische Dinge, wie zum Beispiel Verwaltungsvorgänge und Prüfverfahren beschleunigt werden. Eine weiter geplante Änderung ist das Verfahren, nach dem die Zuschläge zum Bau von Windkraftanlagen erteilt werden. Die Grünen forderten außerdem, dass der Bau von Offshore-Windanlagen naturverträglich verläuft.
Die Veränderung des Bieterverfahrens sorgte für Aufruhe. Bis jetzt lief das Verfahren so ab, dass der Bieter den Zuschlag bekommen hat, der am wenigsten Zuschuss pro erzeugter Kilowattstunde verlangt. Ganz nach dem Prinzip von „Wrights Law“, hat sich die Effizienz von Windstromgewinnung stark entwickelt. Dies führt zu „Null-Cent-Geboten“, demnach verlangt der Bieter keinen Zuschuss auf seinen erzeugten Strom. Laut dem jetzigen Gesetz, müsste nun in einer 2. Runde ausgelost werden, wer den Zuschlag bekommt.
Lösung der Bundesregierung: Derjenige, der die besten Beteiligungen an der Netzanbindung anbietet, bekommt den Zuschlag.
Lösung von mehreren Sachverständigen: Wie in anderen europäischen Ländern, fordern sie auch für Deutschland Differenzverträge (in Phasen von hohen Strompreisen müssen Gewinne abgeführt werden und in Phasen von niedrigen Strompreisen erhalten sie Zuschüsse). Wer also den günstigsten Differenzvertrag bietet, kriegt den Zuschlag.
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